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Tollwut
Gewiss sind Ihnen die veterinärbehördlichen Hinweise
auf Tollwut an den Ortseinfahrten bekannt. Sie sind erforderlich,
weil die Tollwut nach wie vor ein Problem für Mensch und Tier ist.
Die gefährlichste Ansteckungsquelle sind heutzutage Wildtiere (vor
allem Füchse), daher : Hunde an die Leine.
Zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit können zwei Monate
vergehen. suchen Sie sofort einen Tierarzt auf, sobald Sie nur den
geringsten Verdacht haben, dass Ihr Hund oder Ihre Katze mit einem
tollwutverdächtigen Tier Kontakt hatte. Zum Schutz gegen Tollwut
gibt es gesetzliche Bestimmungen.
1. Beim Verlassen des Landes und der Wiedereinreise sind für Hunde
und Katzen Tollwut-Impfbescheinigungen erforderlich. Die offizielle
Anerkennung setzt voraus, dass die Impfung mindestens vier Wochen,
längstens jedoch zwölf Monate zurückliegt. Da für einige Länder
unterschiedliche Anforderungen bestehen, sollten Sie sich
rechtzeitig mit Ihrem Tierarzt oder Veterinäramt erkundigen.
2. Innerhalb Deutschlands ist die Bekämpfung der Tollwut durch das "Tierseuchengesetzt"
und die "Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut" geregelt. Durch
diese Bestimmungen ist festgelegt, dass in tollwutgefährdeten
Bezirken der Ausgang mit Hunden Einschränkungen unterliegt
(Maulkorbzwang, Hunde an die Leine u.a.m).
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